Mietwohnung mit Garten – was ist zu beachten?
Ein eigener Garten ist für viele Mieter ein Traum. Eine grüne Oase direkt an der Wohnung sorgt für Erholung, bietet Platz für gesellige Stunden und kann ein Paradies für Kinder oder Haustiere sein. Doch nicht jeder Garten, der zu einer Mietwohnung gehört, darf auch uneingeschränkt genutzt werden. Zudem sind Mieter häufig für die Pflege und Instandhaltung verantwortlich, was sowohl zeitlichen als auch finanziellen Aufwand bedeutet. Wer sich eine Mietwohnung mit Garten wünscht, sollte daher genau prüfen, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Ist der Garten exklusiv nutzbar oder Gemeinschaftseigentum?
Ein entscheidender Punkt bei der Wahl einer Mietwohnung mit Garten ist die Klärung der Besitzverhältnisse. In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es Gärten, die allen Mietern zur Verfügung stehen und gemeinschaftlich genutzt werden können. In solchen Fällen gelten oft bestimmte Regeln zur Nutzung, etwa Einschränkungen bei der Gartengestaltung oder Vorschriften zur Einhaltung von Ruhezeiten. Wer seinen Garten ausschließlich privat nutzen möchte, sollte darauf achten, dass dies explizit im Mietvertrag festgehalten ist.
Manche Mietwohnungen bieten einen abgetrennten Gartenanteil, der nur von einem bestimmten Mieter genutzt werden darf. Hier stellt sich die Frage, ob der Mieter die volle Verantwortung für die Pflege trägt oder ob sich der Vermieter beziehungsweise eine Hausverwaltung um die regelmäßige Instandhaltung kümmert. Es kann vorkommen, dass Mieter verpflichtet werden, den Garten in einem bestimmten Zustand zu halten, selbst wenn sie diesen nicht intensiv nutzen. Daher sollte vor Vertragsunterzeichnung geklärt werden, welche Aufgaben und Pflichten mit der Nutzung des Gartens verbunden sind.
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Welche Pflichten übernimmt der Mieter bei der Gartennutzung?
Ein Garten erfordert regelmäßige Pflege. In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass der Mieter für grundlegende Arbeiten wie das Rasenmähen, das Entfernen von Unkraut oder das Zurückschneiden von Hecken verantwortlich ist. Wird dies vernachlässigt, kann der Vermieter eine externe Gartenpflegefirma beauftragen und die Kosten auf den Mieter umlegen. Gerade in größeren Mietobjekten kann dies zu Streitigkeiten führen, insbesondere wenn nicht eindeutig geregelt ist, welche Aufgaben tatsächlich übernommen werden müssen.
Neben der alltäglichen Pflege gibt es auch größere Arbeiten, die über die Verpflichtungen des Mieters hinausgehen. Das Entfernen von morschen Bäumen oder der Austausch von Gartenwegen sind in der Regel Vermietersache. Dennoch ist es ratsam, im Mietvertrag genau zu prüfen, welche Maßnahmen vom Mieter erwartet werden. Wer sich für eine Wohnung mit Garten entscheidet, sollte sich bewusst sein, dass der zusätzliche Außenbereich auch mit Verantwortung verbunden ist. Ein ungepflegter Garten kann zu Problemen mit Nachbarn oder der Hausverwaltung führen und in manchen Fällen sogar eine Vertragsverletzung darstellen.
Nutzungsmöglichkeiten und Einschränkungen im Garten
Ein Garten kann viele Nutzungsmöglichkeiten bieten – sei es als gemütlicher Rückzugsort, als Spielfläche für Kinder oder als Hobbygarten für Pflanzenliebhaber. Doch nicht alles, was theoretisch möglich ist, ist auch erlaubt. Mietverträge oder Hausordnungen enthalten oft spezielle Regelungen zu bestimmten Aktivitäten im Garten. Beispielsweise kann das Grillen mit Holzkohle untersagt sein, um Rauch- und Geruchsbelästigung für Nachbarn zu vermeiden. Auch das Halten von Haustieren oder das Aufstellen von großen Spielgeräten wie Trampolinen kann einer Genehmigung des Vermieters bedürfen.
Wer den Garten individuell gestalten möchte, sollte sich vorab erkundigen, welche baulichen Veränderungen erlaubt sind. Das Anlegen eines Hochbeets oder das Aufstellen einer Laube kann ebenso wie das Pflanzen größerer Bäume oder Sträucher eingeschränkt sein. Auch das Installieren einer Bewässerungsanlage oder das Verlegen von Plattenwegen muss in manchen Fällen mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Wie beeinflusst ein Garten die Mietkosten?
Ein Garten ist nicht nur ein Mehrwert für die Wohnqualität, sondern kann auch die Mietkosten beeinflussen. In vielen Fällen wird die Gartenfläche anteilig in die Wohnfläche eingerechnet. Während Balkone meist nur mit 25 bis 50 Prozent der Fläche in die Berechnung einfließen, kann ein Garten unter bestimmten Umständen vollständig berücksichtigt werden. Vor Vertragsabschluss sollte daher geklärt werden, ob der Garten als zusätzliche Wohnfläche in die Mietkalkulation aufgenommen wurde.
Neben der Miete können auch zusätzliche Kosten für die Gartenpflege anfallen. Falls der Vermieter einen externen Gärtner beauftragt, um die Grünflächen instand zu halten, können diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Wer nicht selbst für die Pflege verantwortlich sein möchte, sollte darauf achten, ob solche Dienstleistungen in den Nebenkosten enthalten sind. Auch die Bewässerung kann zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere wenn der Garten über eine separate Wasseruhr verfügt.
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Fazit: Ein Garten bringt viele Vorteile, aber auch Verpflichtungen
Eine Wohnung mit Garten kann eine erhebliche Bereicherung sein, bringt aber auch einige Verpflichtungen mit sich. Wer von einer grünen Oase träumt, sollte vor der Anmietung genau prüfen, ob der Garten privat genutzt werden darf oder ob es sich um eine gemeinschaftlich genutzte Fläche handelt. Auch die Frage der Pflegeverantwortung sollte geklärt werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Die Nutzungsmöglichkeiten können durch den Mietvertrag oder die Hausordnung eingeschränkt sein, sodass sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Vermieter lohnt.
Ein Garten steigert nicht nur die Wohnqualität, sondern kann auch Einfluss auf die Mietkosten und Nebenkosten haben. Wer sich im Vorfeld gut informiert, kann langfristig von einer harmonischen und stressfreien Gartennutzung profitieren. Falls du eine Mietwohnung mit Garten suchst oder dich über deine Rechte und Pflichten informieren möchtest, findest du hilfreiche Informationen auf Hominext. Solltest du Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kannst du dich direkt über Hominext Kontakt an unser Team wenden.
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