Vermieterbescheinigung – Alle Infos & gratis PDF-Vordruck

Wenn du eine neue Wohnung zur Miete beziehst, dann ist dein Vermieter dazu verpflichtet, dir eine Bestätigung auszustellen – die sogenannte Vermieterbescheinigung, auch als Wohnungsgeberbestätigung oder Wohnungsgeberbescheinigung bekannt. Dabei handelt es sich um ein Dokument, mit dem du beim Einwohnermeldeamt deinen aktuellen Wohnort nachweisen kannst.

Aber was darf der Vermieter bei der Ausstellung einer solchen Vermieterbescheinigung eigentlich? Und was solltest du als zukünftiger Mieter definitiv beachten?

In diesem Thema erfährst du alles, was du zum Thema „Vermieterbescheinigung“ wissen musst. Und am Ende gibt’s einen kostenlosen Vordruck zum Download als PDF-Datei!

Das Wichtigste zur Vermieterbescheinigung auf einen Blick

Die Vermieterbescheinigung …

  • … ist ein Nachweis für das Einwohnermeldeamt.
  • … gibt an, wer wann welche Wohnung bezogen hat.
  • … muss spätestens zwei Wochen nach dem Einzug beim Meldeamt vorgelegt werden.
  • … muss vom Vermieter (oder einer beauftragten Person) zeitgerecht ausgefüllt werden – sonst droht eine Ordnungswidrigkeit.
  • … benötigt kein offizielles Formular – solange alle erforderlichen Daten enthalten sind.

Was ist eine Vermieterbescheinigung denn nun genau?

Die Vermieterbescheinigung bzw. Wohnungsgeberbestätigung ist ein Beleg für das Einwohnermeldeamt, um zu erfahren, wer wann in welche Wohnung eingezogen ist.

Einfacher ausgedrückt: Wenn du eine neue Wohnung zur Miete beziehst, dient die Vermieterbescheinigung deines Vermieters als Nachweis dafür, dass du auch tatsächlich in der Mietwohnung wohnst.

In der Vermieterbescheinigung stehen typischerweise Angaben zu dir, deinem Vermieter und der Anschrift. Dein Vermieter muss diese Informationen logischerweise wahrheitsgemäß angeben und das Dokument am Ende unterschreiben.

Warum wird die Vermieterbescheinigung benötigt?

Deutschland ist ja bekannt für seine ausschweifende Bürokratie … für jeden noch so winzigen Verwaltungsakt gibt es hierzulande ein entsprechendes Formular. Und ja, bei einigen davon lässt sich die Sinnhaftigkeit sicherlich infrage stellen. Die Vermieterbescheinigung hat jedoch seine Daseinsberechtigung!

Der primäre Zweck der Bescheinigung besteht darin, sogenannte „Scheinanmeldungen“ zu verhindern. Und zwar, indem auch der Vermieter dazu in die Pflicht genommen wird, korrekte Angaben zur Wohnadresse des Mieters zu machen. Denn falsche Angaben in der Vermieterbescheinigung haben nach §19 Bundesmeldegesetz (BMG) seit 2015 wieder rechtliche Konsequenzen für den Vermieter.

Für den Kontext: Im Jahr 2002 wurde die Vermieterbescheinigung über ein Jahrzehnt lang abgeschafft, bevor sie im Jahr 2015 ihr Comeback hinlegte. Der Grund für die Wiedereinführung: Während dieser Zeit kam es vermehrt zu Betrugsversuchen von Bürgern, die beim Einwohnermeldeamt falsche Angaben über ihre Wohnadresse machten – zum Beispiel, um damit bei Kreditkartenbetrügereien unerkannt zu bleiben.

Das ist heute glücklicherweise nicht mehr so einfach möglich! Denn bei der Ummeldung musst du eine Vermieterbescheinigung vom neuen Vermieter bei den Behörden vorlegen.

Welche Daten müssen in einer Vermieterbescheinigung enthalten sein?

Die Vermieterbescheinigung ist der Zettel, den du brauchst, um dich ordnungsgemäß bei den Behörden anzumelden. Falls dein zukünftiger Vermieter nicht von sich aus auf dich zukommt, solltest du ihn also definitiv darauf hinweisen, dass er dir diesen Wisch ausstellen muss.

In diesem Zusammenhang solltest du auch gleich sichergehen, dass alle erforderlichen Pflichtangaben in der Vermieterbescheinigung drinstehen.

Laut Gesetz reicht dafür eine formlose Bescheinigung des Vermieters aus, du brauchst also kein beglaubigtes Formular. Folgende Daten müssen enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Vermieters (Wohnungsgebers)
  • Name und Anschrift des Eigentümers (wenn abweichend vom Wohnungsgeber oder bei Untervermietung)
  • Anschrift der meldepflichtigen Immobilie (inklusive Stockwerk)
  • Information, ob es sich um einen Einzug oder Auszug handelt
  • Einzugs- bzw. Auszugsdatum
  • Name(n) der meldepflichtigen Person(en)
  • Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters

Solltest du mit deiner Familie umziehen, gilt es darauf zu achten, dass die vollständigen Namen jedes einzelnen Familienmitglieds angegeben werden müssen. Auch die Namen von Kindern!

Wer darf die Vermieterbescheinigung ausstellen?

Die Vermieterbescheinigung kann entweder vom Wohnungseigentümer selbst ausgestellt werden. Oder aber auch von beauftragten Personen – zum Beispiel von Hausverwaltungen, die im Auftrag des Eigentümers tätig sind.

Gibt es eine Frist bei der Vermieterbescheinigung zu beachten?

Ja, die gibt es. So heißt es laut § 17 (I) BMG:

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Dein Vermieter muss dir also innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung eine Vermieterbescheinigung ausstellen.

Deshalb ist es schlau, wenn du dich schon vor dem Umzug mit deinem Vermieter zusammensetzt und alle wichtigen Daten abgleichst. Weise deinen Vermieter am besten direkt bei Abschluss des Mietvertrages darauf hin, die Vermieterbescheinigung schon einmal vorzubereiten.

So gibt es später bei der Schlüsselübergabe dann keinen Stress mehr.

Wird beim Auszug auch eine Bescheinigung benötigt?

Früher musstest du als Mieter beim Umzug nicht nur die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden, sondern gleichzeitig auch die alte Adresse abmelden. Heutzutage ist das jedoch nur noch in Ausnahmefällen notwendig, da die Behörden mittlerweile gut untereinander vernetzt sind und sich gegenseitig über An- und Abmeldungen informieren.

In den meisten Fällen brauchst du demnach lediglich beim Einzug eine Vermieterbescheinigung.

Eine Ausnahme liegt allerdings dann vor, wenn du vorhast, deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. In diesem Fall bist du laut Meldegesetz dazu verpflichtet, eine Auszugsbestätigung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Und der Vermieter ist dazu verpflichtet, dir diese auszustellen.

Und wenn du nur übergangsweise umziehst?

Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn du nur vorübergehend umziehst. Also zum Beispiel, wenn du für dein Pflichtpraktikum für ein paar Monate in eine andere Stadt ziehst. Denn hier greift § 27 BMG Abs. 2. Demnach musst du dich nur dann ummelden, wenn du länger als sechs Monate an deinem neuen Wohnort lebst.

Entscheidest du dich hingegen nach Ablauf der sechs Monate dazu, weiterhin in der Wohnung zu bleiben, musst du dich innerhalb von 2 Wochen regulär beim Einwohnermeldeamt ummelden.

Wie sieht es beim Umzug ins Eigenheim aus?

Selbst wenn du das Haus, in das du umziehst, gekauft hast, musst du bei der Ummeldung deines Wohnsitzes eine Wohnungsgeberbestätigung beim Meldeamt vorlegen.

Die gute Nachricht lautet hier allerdings: Du kannst dir die Bestätigung ganz einfach auf eigene Faust ausstellen.

Wo muss die Vermieterbescheinigung eingereicht werden?

Die Wohnungsgeberbestätigung musst du beim Einwohnermeldeamt einreichen, um deinen Einzug in die neue Mietwohnung nachzuweisen. Dafür hast du wie eben erwähnt zwei Wochen lang Zeit (ab Einzugsdatum).

Was gibt es beim Einreichen der Wohnungsgeberbestätigung zu beachten?

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Vermieterbestätigung zu gewährleisten, gibt es ein paar Dinge, die bei der Übermittlung an das Einwohnermeldeamt beachtet werden sollten – sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter.

Das musst du als Mieter beachten

Wenn du als Mieter in eine neue Wohnung ziehst, musst du die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung in Papierform persönlich beim Einwohnermeldeamt abgeben.

Alternativ kannst du aber auch eine andere Person bevollmächtigen, damit diese das für dich erledigt und die Bestätigung übermittelt.

Grundsätzlich ist es natürlich immer eine gute Idee, wenn du dich vorher bei deiner Stadt oder Gemeinde schlau machst, welche Bedingungen gelten und ob du evtl. noch bestimmte Unterlagen brauchst. Oft findest du diese Infos übrigens auch auf der Webseite deiner Stadt.

Das musst du als Vermieter beachten

Als Vermieter gibt es selbstverständlich ebenfalls ein paar Punkte zu beachten. Du kannst die Bescheinigung nämlich auch als Vermieter direkt an das Meldeamt schicken – beispielsweise per Post. Da das natürlich einen gewissen Mehraufwand bedeutet, empfiehlt es sich allerdings in den meisten Fällen, den Bescheid auf digitalem Wege an die Behörden zu übermitteln.

Den Zugang dafür bekommst du in der Regel von deiner zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ein offizielles Formular wird dafür nicht benötigt – stattdessen reicht es auch aus, wenn du die oben aufgeführten Angaben in einem kurzen Dokument niederschreibst.

Oder du machst es dir noch einfacher und nutzt einfach unser vorgefertigtes PDF-Muster-Formular.

Was, wenn der Vermieter keine Bescheinigung ausstellt?

Dein Vermieter ist nach § 19 Bundesmeldegesetz dazu verpflichtet, dir eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen.

Wenn er sich nicht daran hält und dir die Bescheinigung vorenthält, kann er mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € rechnen.

Hier solltest du definitiv nicht zögern und dich schnellstmöglich beim zuständigen Einwohnermeldeamt melden. Am besten vor Ablauf der zweiwöchigen Frist. Denn grundsätzlich hast du als Mieter ja die Pflicht, dich zeitgerecht (also binnen 2 Wochen nach dem Einzug) umzumelden. Tust du das nicht, kannst du nämlich ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € rechnen.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, solltest du das Meldeamt in diesem Fall also darüber in Kenntnis setzen, dass das Problem beim Vermieter liegt.

Was, wenn die Bescheinigung fehlerhafte Angaben enthält?

Natürlich kann es mal passieren, dass sich in der Vermieterbescheinigung ein unabsichtlicher Fehler einschleicht oder eine wichtige Informationen vergessen wird. Wenn das Einwohnermeldeamt einen Fehler bemerkt, musst du dir allerdings eine komplett neue Bescheinigung besorgen.

Deshalb ist es definitiv ratsam, die Bescheinigung gleich nach Erhalt aufmerksam durchzulesen und auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Wenn dein Vermieter hingegen bewusst falsche Angaben in der Wohnungsgeberbestätigung macht, kann es tatsächlich brenzlig werden. Denn Scheinanmeldungen sind verboten und können ganz schön teuer geahndet werden – mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € für deinen Vermieter.

Welche Rechte hat der Vermieter?

Du weißt jetzt, was der Vermieter alles nicht darf.

Auf der anderen Seite gibt es auch einige Rechte, die der Vermieter sehr wohl in Anspruch nehmen kann.

Dazu zählt zuallererst natürlich das Recht auf die nötigen Informationen vom Mieter, die es für die Ausstellung der Vermieterbescheinigung braucht (wie die Identität des Mieters).

Abgesehen davon darf der Vermieter jederzeit beim Einwohnermeldeamt nachfragen, wer in seiner Wohnung gemeldet ist. Der Hintergrund: Dadurch kann er zum Beispiel in Erfahrung bringen, ob untervermietet wird – ohne die Mieter direkt fragen zu müssen.

Abgesehen davon ist es auch für die anfallenden Nebenkosten wichtig zu wissen, wie viele Personen in einem Mietobjekt leben.

Ist bei Untermietern eine Vermieterbescheinigung erforderlich?

Apropos Untermiete: Wie sieht das ganze aus, wenn die Mietwohnung untervermietet wird? Ist dann auch eine Vermieterbescheinigung erforderlich?

Die Antwort lautet grundsätzlich: Ja!

Nichtsdestotrotz greift in diesem Kontext eine spezielle Regelung, da der Hauptmieter in die Rolle des Vermieters schlüpft, wenn er die Wohnung untervermietet. Aus genau diesem Grund ist auch der Hauptmieter dafür verantwortlich, eine entsprechende Wohnungsgeberbestätigung für den Untervermieter auszustellen.

Bei der Ausstellung der Bescheinigung für den Untermieter muss der Hauptmieter dann auch seinen eigenen Namen und die eigene Anschrift angeben – und nicht die des ursprünglichen Vermieters.

Gleiches gilt, wenn du beispielsweise mit deinem Partner zusammenziehst. Da du auch in diesem Fall der Hauptmieter bist, kannst du die Vermieterbescheinigung für deinen Partner ausfüllen.

Neben dem Meldeamt sollte der Vermieter selbstverständlich ebenfalls über zusätzliche Mitbewohner informiert werden.

Vermieterbescheinigung vs. Meldebescheinigung – wo liegt der Unterschied?

Die beiden Begriffe „Vermieterbescheinigung“ und „Meldebescheinigung“ werden leider immer wieder irrtümlicherweise gleichgesetzt. Daher sollen die beiden Begriffe im Folgenden einmal klar voneinander abgegrenzt werden:

Die Vermieterbescheinigung ist ein Schreiben deines Vermieters, das bestätigt, dass du an einem bestimmten Datum in die neue Wohnung eingezogen bist und dort jetzt auch offiziell wohnst.

Die Meldebescheinigung liefert hingegen einen amtlichen Nachweis, dass du deinen neuen Wohnsitz bereits beim zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet hast. Im Gegensatz zur Vermieterbescheinigung wird dieses Dokument also nicht vom Vermieter, sondern von den Meldebehörden der entsprechenden Stadt oder Gemeinde.

In der Praxis benötigst du die Meldebescheinigung zum Beispiel für die Kfz-Zulassungsstelle, wenn du dein neues Auto auf dich anmelden willst. Oder bei der Bank, falls du vorhast, dir ein neues Konto zu eröffnen.

Übrigens: In der Meldebescheinigung ist es auch möglich, einen Zweitwohnsitz mit anzugeben.

Die Vermieterbescheinigung – ein notwendiges Übel?

Klar bedeutet es einen gewissen Mehraufwand, wenn du diesen Zettel jedes Mal aufs Neue ausfüllen und vom Vermieter bestätigen lassen musst, wenn du in eine neue Wohnung ziehst. Aber andererseits gibt es eben auch sehr gute Gründe dafür.

So verhindert eine Vermieterbescheinigung beispielsweise, dass Scheinadressen ohne weiteres für kriminelle Machenschaften verwendet werden können. Und für dich als Mieter bietet sie den Vorteil, dass du deine Adresse jederzeit bei verschiedenen Behörden nachweisen kannst.

Letztlich ermöglicht die Vermieterbescheinigung demnach eine recht unkomplizierte Methode, um sicherzustellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Also einfach Zettel ausfüllen, abgeben und dann hast du auch wieder deine Ruhe. 😉

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